I.
Für die vermögende Betroffene ist gemäß Beschluss vom 22.5.2000 ein in einem Betreuungsverein tätiger Dipl.-Betriebswirt (FH) zum Vereinsbetreuer bestellt.
Für die von diesem in der Zeit vom 23.5.2000 bis 30.6.2001 geleistete Tätigkeit beantragte der Betreuungsverein eine Vergütung unter Zugrundelegung eines Nettostundensatzes von 119,20 DM bis 31.12.2000 und eines Nettostundensatzes von 125,60 DM ab 1.1.2001.
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