Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 30. November 2011 teilweise abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für das Kind N... H... über die gezahlten 150 € monatlich hinaus Unterhalt wie folgt zu zahlen:
- 52 € für den Monat Oktober 2008,
- 72,98 € monatlich für die Monate November und Dezember 2008,
- 90 € monatlich für die Monate Januar bis Mai 2009 und Juli bis Dezember 2009,
- 40 € für den Monat Juni 2009 und
- 122 € monatlich für die Monate Januar bis September 2010
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus 957,96 € seit dem 19. September 2009, und aus weiteren 90 € ab dem 1.10., 1.11. und 1.12.2009 sowie weiteren 122 € ab dem 1.1., 1.2., 1.3., 1.4., 1.5., 1.6., 1.7., 1.8. und 1.9.2010.
Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers abgewiesen und die Beschwerde zurückgewiesen.
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