1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 13. Juni 2023 - Az.
2. In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 13. Juni 2023 (dort Ziffer 2.) - Az.
3. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren werden der Antragstellerin auferlegt, wobei die Gerichtsgebühren auf die Hälfte zu reduzieren sind.
4. Der Beschwerdewert wird auf bis 100 EUR festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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