Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 2.4.2012 abgeändert.
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Zentralen Bezügestelle ..., Personalnummer ..., und der Anrechte der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung ... zu der Versicherungsnummer ... sowie bei der D... LebensversicherungsAG zu der Versicherungsnummer ... findet nicht statt.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den beteiligten Ehegatten je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1000 € festgesetzt. In Abänderung der Wertfestsetzung in dem angefochtenen Beschluss wird der Wert für das erstinstanzliche Verfahren ebenfalls auf 1000 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|