I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Stadt. Sie trägt die Kosten für die vollstationäre Unterbringung der 1959 geborenen P (im Folgenden auch: Kind) in einer Behinderteneinrichtung.
Die Eltern der P unterhalten Kontakt zu ihr, und sie verbringt zwei Wochenenden im Monat bei ihnen. Der Vater (im Folgenden: der Beigeladene) erhält Kindergeld für P. Seit Juli 2000 wird von der Mutter ein Kostenbeitrag erhoben, der mit der ihr gewährten ergänzenden Sozialhilfe verrechnet wird.
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