AG Neuruppin - Zweigstelle Wittstock - Zw 17 F 121/01 - 30.10.2002,
Kosten des Rechtsstreits bei Fragwürdigkeit einer sofortigen Anerkenntnis durch den Beklagten
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2003 - Aktenzeichen 9 WF 7/03
DRsp Nr. 2003/7536
Kosten des Rechtsstreits bei Fragwürdigkeit einer sofortigen Anerkenntnis durch den Beklagten
Zu den Kosten eines Rechtsstreits, bei der Fragwürdigkeit einer sofortigen Anerkenntnis durch den Beklagten, wenn die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben.
Die gemäß § 91 a Abs. 2ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat zutreffend dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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