Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 8. Juni 2009 - 41 F 316/08 GÜ - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das gemäß §§
Die von dem Familiengericht in Ansehung der vorliegenden Gegebenheiten nach Abschluss eines unter Ausschluss einer Kostenregelung protokollierten Vergleichs gemäß §
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