Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 02.12.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 22.11.2013 (AZ: 3 F 239/13) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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