Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 22. Oktober 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 640,93 €
I.
Auf Antrag der H. Kliniken GmbH N. vom 09. Juli 2007 ordnete das Amtsgericht Nauen im Wege der einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom gleichen Tage die Unterbringung des Betroffenen nach §
Auf die Rechtsbeschwerde des Bezirksrevisors hat der Senat die Kostenentscheidung durch Beschluss vom 16. September 2008 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zur Entscheidung über die Frage zurückgewiesen, ob die Auslagen des Betroffenen dem Landkreis gemäß § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auferlegt werden sollen.
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