Ebenso LG Duisburg, Beschluß vom 16.11.1992, Az. 2 T 198/92, Rpfleger 1993, 242 = JurBüro 1993, 283; a.A. LG Saarbrücken, Beschluß vom 4.7.1995, Az. 5 T 409/95, nicht veröffentlicht, das über eine Analogie zu den Vorschriften über den Ersatz von Fahrtkosten für Sachverständige 0,52 DM/pro km gewährt.
Die gleiche Rechtsansicht wie das LG Saarbrücken vertritt Bienwald in FamRZ 1996, 621, in einer ablehnenden Kommentierung der Entscheidung des LG Koblenz.
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