Mandatssituation 3.6: "Ich will meinen Ehevertrag abändern"

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Die Eheleute Krupper haben bei Eingehung der Ehe 1989 einen Ehevertrag geschlossen: Gütertrennung, Verzicht auf Versorgungsausgleich, Verzicht auf nachehelichen Unterhalt. Motiv war die selbständige Tätigkeit der Ehefrau und ihr Haftungsrisiko als GmbH-Gesellschafterin. Seit 2009 leben die Eheleute getrennt, seit 2001 ist die Frau Hausfrau und erzieht die Kinder der Eheleute. Sie fragt, ob sie ihren Ehevertrag abändern kann.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Vertrag vor 2004 (BGH, Urt. v. 11.02.2004 - XII ZR 265/02, FamRZ 2004, 601) zur Inhaltskontrolle?

→ Anwendung der Checkliste zur Sittenwidrigkeit, siehe Kapitel 3.A.2.2.

Vertrag vor 2008 (Reform des nachehelichen Unterhalts)?

→ Paketlösung? Innerer Zusammenhang zu anderen Regelungsgegenständen? Verzahnung?

-

Falls nein: freie Abänderbarkeit nach § 36 EGZPO, aber ggf. Vertrauensschutz, längere Übergangsfristen.

-

Falls ja: Abänderung zumutbar? Dann: prüfen, ob Änderung der Unterhaltsregelung die Geschäftsgrundlage der übrigen Regelungen berühren würde.

Vertrag vor 9/2009 (Übergang von ZPO zum FamFG)?

→ keine Auswirkungen, Abänderung immer nach FamFG.

→ Anpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 239 Abs. 1 Satz 2 FamFG.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Zur Begründung vortragen:

a)

Verhältnisse bei Vertragsschluss,

b)

wesentliche Veränderung der Verhältnisse,

c)