OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.01.2008
9 WF 17/08
Normen:
FGG § 33 Abs. 1 S. 1 ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRBInt 2009, 1
FamRZ 2008, 1758
OLGReport-Brandenburg 2008, 914
Vorinstanzen:
AG Oranienburg - 33 F 291/06 - 16.08.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch das Gericht im Versorgungsausgleichsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 9 WF 17/08

DRsp Nr. 2008/3564

Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch das Gericht im Versorgungsausgleichsverfahren

Die Verfahrensbeteiligten sind zur Mitwirkung bei der Einholung von Auskünften zu ausländischen Rentenanwartschaften durch das Gericht im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleiches verpflichtet. Für das Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass auch eine Zwangsgeldverhängung in Betracht kommt, wenn die mögliche und erforderliche Mitwirkung pflichtwidrig unterbleibt.

Normenkette:

FGG § 33 Abs. 1 S. 1 ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1 ; VAHRG § 11 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß § 19 Abs. 1 FGG statthafte Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen den Antragsteller ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR angedroht.