I.
Der Antragsteller, welcher die deutsche und die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt, hat mit der Antragsgegnerin, einer rumänischen Staatsangehörigen, am 4.4.1999 in Rumänien die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die Parteien leben seit 28.8.2002 getrennt; an diesem Tag ist die Antragsgegnerin aus der ehelichen Wohnung ausgezogen.
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