OLG Bremen: Leitlinien

Vorbemerkung

Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen gehen davon aus, dass die infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007 noch nicht verabschiedete Unterhaltsreform nach Überarbeitung innerhalb der nächsten Monate beschlossen und in Kraft treten wird. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden bei Inkrafttreten der Reform in wesentlichen Punkten abzuändern sein. Im Hinblick darauf sehen die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen davon ab, zum 01.07.2007 neue Unterhaltsleitlinien herauszugeben, die voraussichtlich nur Interimsleitlinien wären. Es bleibt vielmehr bis zum Inkrafttreten der Reform bei den Leitlinien vom 01.07.2005.

Jedoch ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:

(1) Ab 01.07.2007 wenden die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.07.2007, sowie die dazu gehörigen Kindergeldanrechnungstabellen (Anlage zu Teil A Anm. 10 der Düsseldorfer Tabelle) an. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Sätze der 4. Altersstufe (ab Vollendung des 18. Lebensjahres), die im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 17.01.2007 (FamRZ 2007, 542) deutlich anzuheben waren.