OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.08.2001 (20 W 159/01) - DRsp Nr. 2002/6130
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.08.2001 - Aktenzeichen 20 W 159/01
DRsp Nr. 2002/6130
»Zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB ist die Einreichung eines Vergütungsantrages nicht ausreichend, mit dem der Anspruch vom Berufsbetreuer nur dem Grunde nach geltend gemacht wird und die Nachreichung einer detaillierten Aufschlüsselung angekündigt wird.«