OLG Hamm - Beschluss vom 27.10.1999
10 WF 110/99
Normen:
BGB § 1360, § 1360a, § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAVorm 2000, 66

OLG Hamm - Beschluss vom 27.10.1999 (10 WF 110/99) - DRsp Nr. 2000/4126

OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.1999 - Aktenzeichen 10 WF 110/99

DRsp Nr. 2000/4126

Ist der eigene Unterhalt eines (hier: einem minderjährigen Kind) zu Unterhalt Verpflichteten nach Wiederheirat durch den leistungsfähigen neuen Ehepartner abgedeckt, dann steht ihm ein Selbstbehalt von 1.500 DM gegenüber dem Berechtigten nicht zu. Vielmehr kann der Unterhaltsanspruch allein aus einer Tätigkeit im Geringverdienerbereich erfüllt werden.

Normenkette:

BGB § 1360, § 1360a, § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAVorm 2000, 66