OLG Karlsruhe - Beschluß vom 11.05.1999 (11 Wx 33/99) - DRsp Nr. 1999/9740
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.05.1999 - Aktenzeichen 11 Wx 33/99
DRsp Nr. 1999/9740
»In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 513 ) sieht der Senat einen unverhältnismäßigen Nachteil für das Kind bereits darin, daß es ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müßte. Im Interesse des Kindes ist es geboten, ihm das Aufwachsen in Verhältnissen zu ermöglichen, die der leiblichen Eltern - Kind - Beziehung möglichst nahekommen.«