OLG Köln - Beschluß vom 06.08.1999 (2 Wx 27/99) - DRsp Nr. 2000/5627
OLG Köln, Beschluß vom 06.08.1999 - Aktenzeichen 2 Wx 27/99
DRsp Nr. 2000/5627
»Die Vergütung des gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache richtet sich unabhängig davon, ob hier - etwa gemäß PsychKG NW § 15 - ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, nur nach BVormVG § 1, so dass die Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte nicht anwendbar sind.«