OLG Köln - Beschluß vom 16.04.1999 (16 Wx 51/99) - DRsp Nr. 2000/1434
OLG Köln, Beschluß vom 16.04.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 51/99
DRsp Nr. 2000/1434
»1. Langjährige Lebensgefährten stehen bei der Auswahl des Betreuers im Rahmen des § 1897 Abs. 5BGB gleichrangig neben den Kindern und Eltern des Betreuten.2. Die Auswahl unter gleichrangig zur Verfügung stehenden, zur Übernahme der Betreuung bereiten Kandidaten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts. In diesem Rahmen ist auch der hypothetische Wille des zu Betreuenden zu berücksichtigen.«