OLG Thüringen - Beschluß vom 26.09.1996
6 W 294/96
Normen:
EheG § 1, § 3 ; FGG § 49 Abs. 1 ;
Fundstellen:
StAZ 1997, 70

OLG Thüringen - Beschluß vom 26.09.1996 (6 W 294/96) - DRsp Nr. 1998/43

OLG Thüringen, Beschluß vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 6 W 294/96

DRsp Nr. 1998/43

»1. Die im Rahmen des § 1 Abs. 2 EheG vorzunehmende Prüfung zur Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit ist auf die Frage beschränkt, ob trotz der gemäß § 3 EheG vorliegenden Zustimmung der Sorgeberechtigten Tatsachen vorliegen, aufgrund deren sich ergibt, daß die Minderjährige die Entscheidung zu heiraten, nicht in voller Kenntnis ihrer Tragweite getroffen hat. Drohende Abschiebung des Verlobten rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme einer Scheinehe. 2. Die gemäß § 49 Abs. 1 FGG erfolgte Anhörung macht das Jugendamt nicht zum Verfahrensbeteiligten.«

Normenkette:

EheG § 1, § 3 ; FGG § 49 Abs. 1 ;
Fundstellen
StAZ 1997, 70