OLG Thüringen - Beschluß vom 26.09.1996 (6 W 294/96) - DRsp Nr. 1998/43
OLG Thüringen, Beschluß vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 6 W 294/96
DRsp Nr. 1998/43
»1. Die im Rahmen des § 1 Abs. 2EheG vorzunehmende Prüfung zur Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit ist auf die Frage beschränkt, ob trotz der gemäß § 3EheG vorliegenden Zustimmung der Sorgeberechtigten Tatsachen vorliegen, aufgrund deren sich ergibt, daß die Minderjährige die Entscheidung zu heiraten, nicht in voller Kenntnis ihrer Tragweite getroffen hat. Drohende Abschiebung des Verlobten rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme einer Scheinehe.2. Die gemäß § 49 Abs. 1FGG erfolgte Anhörung macht das Jugendamt nicht zum Verfahrensbeteiligten.«