OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.04.1999 (3 W 79/99) - DRsp Nr. 1999/9837
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.04.1999 - Aktenzeichen 3 W 79/99
DRsp Nr. 1999/9837
»Nahe Angehörige im Sinne des § 69g Abs. 1FGG können gegen die erstmalige Betreuerbestellung durch das Vormundschaftsgericht Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, einen Dritten (hier: "medizinisch sachverständigen" Betreuer) an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen.«