OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.05.1999
5 WF 36/99
Normen:
FGG § 33, § 52a; BGB § 1684 ;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 783
FamRZ 2000, 299
MDR 2000, 458
NJW-RR 2000, 1107
OLGReport-Zweibrücken 2000, 38

OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.05.1999 (5 WF 36/99) - DRsp Nr. 2000/4256

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.05.1999 - Aktenzeichen 5 WF 36/99

DRsp Nr. 2000/4256

Ist auf ein Antrag hin ein Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG anhängig, so kann das Umgangsrecht bis zum Abschluss dieses Vermittlungsverfahrens nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Daher ist auch bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens die Androhung eines Zwangsgeldes nicht zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass es Zweck des § 52a FGG ist, eine in ihrer Wirkung ohnehin zweifelhafte Vollstreckung eines Umgangsrechts durch eine Zwangsvermittlung überflüssig zu machen und die Einleitung der Vollstreckung diesem Zweck entgegen laufen würde, weil sie vertrauensbildende Maßnahmen gefährdet.

Normenkette:

FGG § 33, § 52a; BGB § 1684 ;
Fundstellen
DAVorm 1999, 783
FamRZ 2000, 299
MDR 2000, 458
NJW-RR 2000, 1107
OLGReport-Zweibrücken 2000, 38