wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 13.08.2009 auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers aufge-hoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Der Antragsteller beabsichtigt, seine geschiedene Ehefrau auf Abänderung seiner durch Vergleich titulierten Unterhaltsverpflichtung in Anspruch zu nehmen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|