BayObLG - Beschluss vom 26.05.2004
3Z AR 17/04
Normen:
GVG § 159 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 640
Vorinstanzen:
AG Kaufbeuren, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 32/04
AG Weilheim, - Vorinstanzaktenzeichen 2 AR 54/04

Rechtshilfeersuchen auf Anhörung einer Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - Aktenzeichen 3Z AR 17/04

DRsp Nr. 2004/12479

Rechtshilfeersuchen auf Anhörung einer Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

»Zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens auf Anhörung einer Betroffenen in einem Betreuungsverfahren, weil sich die Betroffene nicht mehr im Bezirk des ersuchten Gerichts aufhält.«

Normenkette:

GVG § 159 ;

Gründe: