OLG Zweibrücken - Beschluss vom 17.09.2003
6 WF 17/03
Normen:
FGG § 19 Abs. 1 ; FGG § 50 ; FGG § 67 ;
Vorinstanzen:
AG Kandel, vom 04.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 286/02
AG Kandel, vom 11.02.2003

Rechtsmittel gegen Bestellung eines Verfahrenspflegers für minderjähriges Kind nach § 50 FGG

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 6 WF 17/03

DRsp Nr. 2004/439

Rechtsmittel gegen Bestellung eines Verfahrenspflegers für minderjähriges Kind nach § 50 FGG

»Die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG ist lediglich eine Zwischenentscheidung im Sinne einer verfahrensleitenden Verfügung. In der Bestellung ist kein erheblicher Eingriff in die Rechte der sorgeberechtigten Eltern des Minderjährigen zu erkennen; gegen die Bestellung ist der Beschwerderechtsweg nicht eröffnet.«

Normenkette:

FGG § 19 Abs. 1 ; FGG § 50 ; FGG § 67 ;

Entscheidungsgründe:

Die miteinander verheirateten Antragsteller sind die sorgeberechtigten Eltern des Kindes M... aus der ersten geschiedenen Ehe des Vaters. Die leibliche Mutter des Kindes ist verstorben. Die Antragsgegnerinnen zu 2 a) bis 2 c) sind die älteren Schwestern des Kindes M... und Töchter des Antragstellers. Die Antragsgegnerin zu 2. d) ist die Tante des Kindes.

Das Kind M... lebt im Haushalt der Eltern, befindet sich aber seit 2. Januar 2003 für ca. 4 - 5 Monate in der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung der ...klinik .... Für die Antragsgegnerin zu 2. c) besteht Amtsvormundschaft. Sie befindet sich derzeit in einem Kinderheim in .... Im Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge (Amtsvormundschaft) für sie war ... zum Verfahrenspfleger bestellt.