I.
Mit Beschluss vom 20. März 2002 ordnete das Amtsgericht die Entnahme einer Blutprobe am Leichnam des am ... verstorbenen G. S. an, da die Antragstellerin behauptet, von diesem im 3. Monat schwanger zu sein. Ziffer 2 des Beschlusses lautet: "Die Kosten trägt die Antragsgegnerin". Diese - die von G. S. seit 27. November 2001 getrennt lebende Ehefrau - legte gegen den ihr am 22. März 2002 zugestellten Beschluss mit am 4. April 2002 beim Amtsgericht eingegangenen Schriftsatz Beschwerde ein.
II.
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