OLG Celle - Beschluss vom 14.06.2001
22 W 34/01
Normen:
BGB § 2256 Abs. 1 ; ZPO § 415 ;
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 523/00
AG Achim, - Vorinstanzaktenzeichen 13 VI 149/00

Rückgabe eines Testaments - Nachweis durch Protokoll

OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2001 - Aktenzeichen 22 W 34/01

DRsp Nr. 2001/11226

Rückgabe eines Testaments - Nachweis durch Protokoll

»Protokoll als Nachweis für die Rückgabe eines Testaments«

Normenkette:

BGB § 2256 Abs. 1 ; ZPO § 415 ;

Gründe:

Die weitere Beschwerde ist unbegründet.

Der angefochtene Beschluss beruht auf keiner Verletzung des Gesetzes (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG).

Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Erblasserin nicht aufgrund gesetzlicher Erbfolge beerbt worden ist.

I.