OLG Naumburg - Beschluss vom 24.04.2007
3 UF 100/07
Normen:
VAÜG § 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1758
OLGReport-Naumburg 2007, 941
Vorinstanzen:
AG Gardelegen, vom 12.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 18/06

Scheidungsausspruch im Verbundverfahren nur als Teilurteil bei Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 VAÜG

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 3 UF 100/07

DRsp Nr. 2007/12678

Scheidungsausspruch im Verbundverfahren nur als Teilurteil bei Aussetzung des Versorgungsausgleiches nach § 2 VAÜG

»1. Wird die Scheidung ausgesprochen, der Versorgungsausgleich aber nach § 2 VAÜG ausgesetzt, ist das die Scheidung aussprechende Urteil kein Endurteil im Rahmen des Verbundes mit der Rechtsfolge, dass die Kostenentscheidung erst in der Schlussentscheidung ergehen kann. 2. Wird im Rahmen der Beschwerde die Aussetzung aufgehoben, ist auch die unzulässige erstinstanzliche Kostenentscheidung aufzuheben.«

Normenkette:

VAÜG § 2 ;

Entscheidungsgründe:

In der Verbundentscheidung vom 12.03.2007 hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich nach § 2 VAÜG abgetrennt und ausgesetzt. Über die bisherigen Kosten des Verfahrens hat das Familiengericht nach § 93a ZPO entschieden.

Gegen die Aussetzung hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Beschwerde eingelegt und gerügt, dass nach korrekter Berechnung und Gegenüberstellung der Anwartschaften der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann, da der Antragsteller jeweils die werthöheren Anwartschaften erworben habe.

Die nach § 19 FGG zulässige Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland ist begründet und führt zur Aufhebung der Aussetzung des Versorgungsausgleichs und der Teilkostenentscheidung.