SchlHOLG - Beschluß vom 14.01.1999 (3 W 65/98) - DRsp Nr. 2000/1460
SchlHOLG, Beschluß vom 14.01.1999 - Aktenzeichen 3 W 65/98
DRsp Nr. 2000/1460
»Anspruch auf Einsicht in Nachlaßakten besteht nicht bereits bei rein wirtschaftlichem Interesse, sondern ist an datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu messen.«