Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg.
I.
Die weitere Beschwerde ist zulässig.
Gegen Beschwerdeentscheidungen über die Vergütung eines Betreuers findet gemäß §§ 56 g Abs. 5, 69 e S. 1, 29 Abs. 2 FGG die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn das Landgericht diese in seinem Beschluss zugelassen hat. Diese Voraussetzungen sind gegeben.
II.
Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|