I.
Aus der am 7. September 1993 geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1) und 2) ist der am 13. Oktober 1994 geborene Sohn A............... hervorgegangen, der seit der Trennung der Parteien im Haushalt der Kindesmutter lebt.
Durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 17. Juni 1997 - 4 F 274/95 - wurde die Ehe der Parteien geschieden (Ziffer I; rechtskräftig seit 9. Oktober 1997), die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der Kindesmutter übertragen (Ziffer II) und unter Ziffer III eine Umgangsregelung des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Sohn wie folgt getroffen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|