OLG Karlsruhe - Beschluss vom 05.02.2001
2 WF 129/00
Normen:
FGG § 33 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 624
OLGReport-Karlsruhe 2001, 420

Umgangsregelung; Zwangsgeldandrohung; Wille des Kindes

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 2 WF 129/00

DRsp Nr. 2001/16511

Umgangsregelung; Zwangsgeldandrohung; Wille des Kindes

»Die Androhung eines Zwangsgeldes gem. § 33 FGG ist nicht geboten, wenn nicht ersichtlich ist, dass der betreuende Elternteil mit erzieherischen Mitteln noch auf das Kind einwirken kann, um dessen ablehnende Haltung gegenüber den Umgangskontakten zu überwinden. Dies gilt insbesondere bei älteren (hier 10-jährigen) Kindern, deren nachvollziehbarem Willen auch bei der Umgangsregelung eine erhebliche Bedeutung zukommt.«

Normenkette:

FGG § 33 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

I.