Der Antragsteller ist Beistand des am 16.06.1995 geborenen Kindes M. M. .
Der Antragsgegner hat sich mit Urkunde des Jugendamtes Dessau vom 04.06.1996 verpflichtet, an das Kind ab dem 7. Lebensjahr einen monatlichen Unterhalt von 280 DM zu zahlen; Kindergeld wurde in Höhe von 100 DM angerechnet.
Mit Antrag vom 12.08.2002 hat der Antragsteller unter Bezugnahme auf Artikel
Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht dem Antrag entsprochen.
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