Die Beteiligten streiten darüber, ob für den Zeitraum Januar 2012 die Einkünfte des Ehegatten eines verheirateten Kindes dem Kindergeldanspruch entgegenstehen.
Der Kläger ist Vater der am xx.yy.1988 geborenen Tochter B. Diese machte im Jahr 2009 Abitur und bewarb sich danach zunächst erfolglos um einen Studienplatz.
Seit Januar 2010 ist B mit M verheiratet und brachte im Februar 2010 den gemeinsamen Sohn O zur Welt. Seit dem Sommersemester 2010 ist sie an der Universität T als Studentin für das Lehramt (Mathematik und Sozialwissenschaften) eingeschrieben.
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