I.
Für den Betroffenen ist eine Berufsbetreuerin für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr bestellt. Der Betroffene leidet seit langem an einer schweren Alkohol- und Drogenabhängigkeit und einer Borderline-Störung; er ist deswegen bereits über 80-mal in einem Bezirkskrankenhaus behandelt worden.
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