Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Leistungen an im Ausland lebende Angehörige als außergewöhnliche Belastung.
I.
Die Kläger (Kl.) sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
In ihren ESt-Erklärungen 1998 und 1999 machten sie Unterhaltsleistungen an die in ... (Polen) lebende Tochter ...(geb. ... 1973) der Klägerin in Höhe von ... DM und ... DM als außergewöhnliche Belastung geltend:
...
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