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FG München - Urteil vom 29.07.2004 (15 K 1231/02)

Darlehnsannuitäten für das Wohnhaus der geschiedenen Ehefrau keine Unterhaltsleistungen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für die Annuitäten einer eigenen Darlehensverpflichtung zur Finanzierung der zwischenzeitlich im Alleineigentum seiner geschiedenen Ehefrau stehenden Immobilie [...]
FG München - Urteil vom 30.06.2004 (9 K 3780/03)

Die Rechtssprechung, wonach Kinder, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, nicht für Zwecke des Kindergeldes zu berücksichtigen...

Streitig ist der Zeitraum, in dem sich der Sohn M 2001 in Ausbildung befand. Der Kläger bezog für seinen am 9. Juni 1977 geborenen Sohn M Kindergeld. M studierte unstreitig bis zum Ende des Sommersemesters 2001 an der [...]
FG München - Urteil vom 14.05.2004 (15 K 3675/01)

Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige; Einkommensteuer 1998 und 1999

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Leistungen an im Ausland lebende Angehörige als außergewöhnliche Belastung. I. Die Kläger (Kl.) sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur [...]
FG München - Urteil vom 21.04.2004 (9 K 1018/04)

Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Unterhaltsleistungen...

Streitig ist, ob der Beklagte das Kindergeld an die Beigeladene abzweigen durfte. Der am 11. März 1956 geborene Sohn des Klägers, S. ist schwerbehindert und lebt vollstationär in einer Behinderteneinrichtung in St. Die [...]
FG München - Gerichtsbescheid vom 05.02.2004 (13 K 2585/03)

Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrags zwischen Eltern und unterhaltsberechtigtes Kind; Einkommensteuer 2001

I. Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Jahr 1998 erwarben die Kläger eine Doppelhaushälfte, die sie selbst bewohnen. Mit den Klägern wohnen ihre [...]
FG München - Urteil vom 02.02.2004 (10 K 2428/02)

Kindergeld bei Ableistung eines Europäischen Freiwilligendienstes

I. Der Kläger ist der Vater des volljährigen Kindes K. K beendete ihre Schulausbildung (Abitur) am 29. Juni 2001. Nachdem sie sich bereits während der Schulzeit beworben hatte, schloss K im August 2001 eine [...]