FG Thüringen - Urteil vom 21.01.2004
III 1324/02
Normen:
AO § 233 S. 1 § 233a § 236 ; SGB I § 44 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2004, 2558
EFG 2004, 1480

Keine Verzinsung einer Kindergeldnachzahlung; Familienleistungsausgleich

FG Thüringen, Urteil vom 21.01.2004 - Aktenzeichen III 1324/02

DRsp Nr. 2004/12758

Keine Verzinsung einer Kindergeldnachzahlung; Familienleistungsausgleich

1. Hat das Einspruchsverfahren wegen anhängiger Musterverfahren geruht und erhält der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG Anspruchsberechtigte nach mehreren Jahren eine Kindergeldnachzahlung, so ist diese nicht zu verzinsen. Ein Zinsanspruch ergibt sich weder aus §§ 233 ff. AO noch aus einer analogen Anwendung von § 44 SGB I. 2. Dass Steuervergütungen wie das Kindergeld nicht vom Anwendungsbereich des § 233a AO erfasst werden, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Normenkette:

AO § 233 S. 1 § 233a § 236 ; SGB I § 44 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Im Verfahren ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Verzinsung ihrer Erstattung von Kindergeld hat.