AG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 29 F 9140/99
Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit - Regelbedarf - gesetzliche Vermutung zugunsten minderjähriger Kinder
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 14 UF 183/00
DRsp Nr. 2001/11508
Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit - Regelbedarf - gesetzliche Vermutung zugunsten minderjähriger Kinder
»1. Die Darlegungs- und Beweislast für eine unter Umständen fehlende Leistungsfähigkeit trifft nach der gesetzlichen Konzeption des § 1603BGB, der als Ausschluss- bzw. Ausnahmetatbestand zur prinzipiell gegebenen Unterhaltspflicht auf Grund der §§ 1601, 1602BGB geregelt ist, gleichsam negativ den Beklagten als Unterhaltsschuldner. Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung nicht über das existentiell unverzichtbare Minimum nach Maßgabe des durch § 1612b Abs. 5BGB neuer Fassung modifizierten bzw. erhöhten Regelbetrages nach der Regelbetrags-Verordnung zu § 1612aBGB hinausgeht.2. Für einen entsprechenden Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes nach § 1610BGB besteht auf Grund der vorbezeichneten Vorschriften eine gesetzliche Vermutung.«