I.
Die am 16.10.1988 geborene Antragstellerin ist das eheliche Kind der Antragsgegnerin. Die Ehe der Eltern der Antragstellerin wurde durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wittenberg vom 06.06.2000, Az.: 5 F 433/99, geschieden. Die elterliche Sorge für die Antragstellerin üben beide Elternteile gemeinsam aus, wobei sich die Antragstellerin in der Obhut des Kindesvaters befindet.
Bis zum 15.10.2000 bezog die Antragstellerin vom Land Sachsen-Anhalt Leistungen nach dem
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