OLG Dresden - Beschluss vom 14.01.2000
20 WF 608/99
Normen:
FGG § 12 § 19 § 20 § 50 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 2000, 205 (LS)
FamRZ 2000, 1296
OLGR-Dresden 2000, 267
OLGReport-Dresden 2000, 267

Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern - Vorermittlung der Interessenlage

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2000 - Aktenzeichen 20 WF 608/99

DRsp Nr. 2001/3489

Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern - Vorermittlung der Interessenlage

1. Die Entscheidung über die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG ist mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, da diese Maßnahme in die Rechte der Eltern insoweit eingreift, als durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers dieser Teil der elterlichen Sorge beeinträchtigt wird.2. Vor der Bestellung hat sich das Gericht durch Vorermittlungen davon zu überzeugen, dass ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen des Kindes und den seines gesetzlichen Vertreters besteht. Allein der Umstand, dass die Eltern sich mit kontradiktorischen Anträgen vor dem Familiengericht begegnen, kann keinen erheblichen Interessengegensatz begründen, denn widerstreitende Anträge sind regelmäßig Voraussetzung für die Anrufung des Gerichts überhaupt.

Normenkette:

FGG § 12 § 19 § 20 § 50 ;

Gründe:

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Sie streiten um die Berechtigung des Antragsgegners, mit seinem am ... geborenen Kind Umgangskontakte zu pflegen. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens hat der Vater mit Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom ... beantragt, ihm an jedem zweiten Wochenende in der Zeit von Freitag, 13.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr, Umgangskontakte einzuräumen.