Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts
LG Mönchengladbach, Beschluss vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 5 T 481/04
DRsp Nr. 2006/10773
Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts
»1. Ein Beschluss, mit welchem festgestellt wird, dass der Verfahrenspfleger seine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausübt, ist für den Bezirksrevisor mit der einfachen Beschwerde anfechtbar.2. Einem Verfahrenspfleger, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist, steht grundsätzlich nur eine Vergütung nach den Sätzen des § 1BVormVG zu.3. Eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kommt für den anwaltlichen Verfahrenspfleger ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein als Verfahrenspfleger bestellter Laie in gleicher Lage wegen besonderer rechtlicher Anforderungen einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte.«