OLG Köln - Beschluß vom 18.06.2001
16 Wx 1/01
Normen:
FGG § 56e; GG Art. 103 ;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 04.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 281/00
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 71 XVI 1/97

Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

OLG Köln, Beschluß vom 18.06.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 1/01

DRsp Nr. 2001/15502

Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

1. Der Beginn und der Lauf der Rechtsmittelfrist für der deutschen Sprache nicht mächtige, im Ausland lebende Beteiligte wird im Adoptionsverfahren nicht dadurch gehemmt, daß der anzufechtenden Entscheidung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war. Eine falsche Rechtsbelehrung über die Rechtsmittelfrist durch einen ausländischen Rechtsanwalt kann aber in einem solchen Fall einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen.2. Leidet die Entscheidung über einen Adoptionsbeschluß unter schweren Verfahrensverstößen, insbesondere unter Verstößen gegen verfassungsmäßige Rechte, so ist trotz § 56e S. 3 FGG die Gegenvorstellung gegen diese Entscheidung eröffnet, die eine Neubescheidung unter Korrektur der Verfassungsverstöße ermöglicht.

Normenkette:

FGG § 56e; GG Art. 103 ;

Gründe: