OLG Köln - Beschluss vom 20.11.2006
16 Wx 211/06
Normen:
FGG § 19 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 799
OLGReport-Köln 2007, 409
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 379/06

Verwirkung des Beschwerderechts gegen Betreuerbestellung

OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 211/06

DRsp Nr. 2007/8348

Verwirkung des Beschwerderechts gegen Betreuerbestellung

1. Eine Verwirkung des Beschwerderechts gegenüber der Betreuerbestellung tritt ausnahmsweise ein, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und sich aufgrund besonderer Umstände das Verhalten des Rechtsmittelführers als rechtsmissbräuchlich darstellt.2. Dies ist der Fall, wenn seit Erlass der angefochtenen Entscheidung mehr als ein Jahr vergangen, inzwischen diese Entscheidung mit Zustimmung des Betroffenen verlängert worden ist und dieser jederzeit die Möglichkeit hatte, eine Änderung der Betreuerbestellung herbeizuführen.«

Normenkette:

FGG § 19 ;

Gründe:

Die weitere Beschwerde des Betroffenen ist in formeller Hinsicht unbedenklich. Das Rechtsmittel ist gleichwohl teilweise nicht zulässig; im Übrigen ist es nicht begründet.

1. Die weitere Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise "Gesundheit und Aufenthalt" ist unzulässig.