Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale Zuständigkeit - Einwendungen
OLG Bamberg, Beschluss vom 24.11.1999 - Aktenzeichen 2 UF 206/99
DRsp Nr. 2001/3614
Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale Zuständigkeit - Einwendungen
1. Ob eine ausländische (hier: US-amerikanische) Umgangsrechtsentscheidung in Deutschland anzuerkennen ist, ist inzidenter im Rahmen eines Vollstreckungsverfahren nach § 33FGG zu prüfen, nicht in einem gesonderten Verfahren.2. Ob die für die Anerkennung nach § 16a Nr. 1 FGG erforderliche internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts nach deutschem Recht besteht, ist nach dem Spiegelbildgrundsatz zu beurteilen.3. Hat ein Gericht der USA den Umgang mit einem Minderjährigen, der die Staatsbürgerschaft der USA besitzt, geregelt, dann ergibt sich die internationale Zuständigkeit des Gerichts aus den §§ 64 Abs. 3 Satz 2, 43 Abs. 1, 35 b Abs. 1 Nr. 1FGG, auch wenn Art.1 MSA wegen eines Aufenthaltswechsels des Kindes vor der Entscheidung keine Anwendung mehr findet.4. Einwendungen gegen eine nach § 33FGG zu vollstreckende Entscheidung sind grundsätzlich unbeachtlich und in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen.