Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.
Den Beteiligten zu 1 wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Z. in Stadt 1 bewilligt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren wird abgesehen. Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten fallen dem Beteiligten zu 2 zur Last.
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