OLG Köln - Beschluss vom 17.05.2006
16 Wx 95/06
Normen:
FGG § 69f ;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 24.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 119/06
AG Königswinter, - Vorinstanzaktenzeichen 11 XVII H 83

Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten; Begriff der Eilbedürftigkeit

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 95/06

DRsp Nr. 2006/21011

Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten; Begriff der Eilbedürftigkeit

»1. Auch für eine im Wege der einstweiligen Anordnung beabsichtigte geschlossene Unterbringung des Betreuten ist ein zeitnahes ärztliches Zeugnis erforderlich, das konkrete Angaben über die beabsichtigte Behandlung und den gewünschten Behandlungserfolg sowie die Nachteile enthält, die bei einer Behandlung ohne Unterbringung zu erwarten sind.2. Eine Eilbedürftigkeit gemäß § 69f FGG für eine geschlossene Unterbringung besteht im Regelfall dann nicht mehr, wenn die Anordnung nach Ablauf eines Monats noch nicht vollzogen worden ist.«

Normenkette:

FGG § 69f ;

Gründe: