Auf die Beschwerde der Antragsgegner vom 19. Dezember 2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Z. vom 5. Dezember 2003 (
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 131 Abs. 2 FGG; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 13 a FGG.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|