Der am 29. Januar 1949 geborene frühere Ehemann (Antragsteller) und die am 9. März 1954 geborene frühere Ehefrau (Antragsgegnerin) hatten am 18. Juni 1976 die Ehe geschlossen. Diese wurde auf den dem Ehemann am 11. Juli 1981 zugestellten Scheidungsantrag der Ehefrau durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 2. April 1982 (6 F 151/81), rechtskräftig seit 26. Mai 1982, vorab geschieden.
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