OLG Köln - Beschluß vom 26.07.2004
16 Wx 119/04
Normen:
FGG § 68 Abs. 3 § 68b Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1199
OLGReport-Köln 2004, 425
Vorinstanzen:
LG Köln, OLG Köln, vom 01.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 139/04

Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

OLG Köln, Beschluß vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 119/04

DRsp Nr. 2004/17367

Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

Führt die Betreuungsbehörde auf Ersuchen des Gerichts einen Betroffenen zur gerichtlichen Anhörung vor, so sind ihr die hierdurch entstandenen Kosten aus der Staatskasse zu ersetzen.

Normenkette:

FGG § 68 Abs. 3 § 68b Abs. 3 ;

Gründe: