LG Köln, OLG Köln, vom 01.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 139/04
Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde
OLG Köln, Beschluß vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 119/04
DRsp Nr. 2004/17367
Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde
Führt die Betreuungsbehörde auf Ersuchen des Gerichts einen Betroffenen zur gerichtlichen Anhörung vor, so sind ihr die hierdurch entstandenen Kosten aus der Staatskasse zu ersetzen.